Veranstalter und Veranstaltungsort: Kletterzentrum Extrem
Anschrift: Saarburgerstraße 25, 67071 Ludwigshafen
Kontakt: kontakt@kletterzentrum.de
Veranstaltungsdatum: 07.11.2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Kletterwettkampf
07.11.2026.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt die teilnehmende Person bzw. bei Minderjährigen
deren gesetzliche Vertretung diese Teilnahmebedingungen an
- Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt
sind.
Die teilnehmende Person versichert mit der Anmeldung, dass sie körperlich in der Lage ist, an der
Veranstaltung teilzunehmen und die für die jeweilige Alters- bzw. Leistungsklasse geltenden
Voraussetzungen erfüllt.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis der Teilnahmeberechtigung verlangen.
- Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter vorgesehene Anmeldeverfahren.
Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Bestätigung der
Anmeldung durch den Veranstalter.
Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, kann der Veranstalter Anmeldungen ablehnen
oder eine Warteliste führen.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße
Angaben zu machen.
- Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro bei Voranmeldung und 20 Euro bei Nachmeldung am Wettkampftag.
Die Zahlung erfolgt nach den bei der Anmeldung angegebenen Zahlungsbedingungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst die Teilnahmegebühr ausschließlich die in
der Ausschreibung genannten Leistungen.
- Rücktritt und Nichtteilnahme
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis zum 30.10. 26 möglich.
Bei einem Rücktritt gelten folgende Regelungen:
Bis zum genannten Rücktrittstermin wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erstattet.
Nach Ablauf des Rücktrittstermins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.
- Absage oder Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben
oder in wesentlichen Punkten zu ändern. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei extremen
Wetterbedingungen, technischen Problemen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken,
höherer Gewalt oder sonstigen Umständen vorliegen, die eine sichere Durchführung der
Veranstaltung verhindern.
Bei einer Absage oder Verschiebung wird die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der
Teilnahmegebühren den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen so früh wie möglich bekanntzugeben.
- Wettkampfregeln und Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der für die Veranstaltung geltenden Wettkampf-, Hallen-
und Sicherheitsregeln.
Den Anweisungen der Wettkampfleitung, der Routenbauerinnen und Routenbauer, des
Hallenpersonals sowie der eingesetzten Helferinnen und Helfer ist Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Wettkampfregeln kann die
betreffende Person vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.
- Kletterausrüstung
Die teilnehmende Person ist für die ordnungsgemäße und geeignete persönliche Kletterausrüstung
selbst verantwortlich.
Die Ausrüstung muss den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und sich in einem
ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Der Veranstalter kann die Verwendung einzelner Ausrüstungsgegenstände untersagen, wenn diese
nach seiner Einschätzung ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Haftung
Die Teilnahme an einem Kletterwettkampf erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur, soweit
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
- Gesundheit und Verletzungen
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihren Gesundheitszustand und ihre
körperliche Belastbarkeit realistisch einzuschätzen.
Bei Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen während der Veranstaltung ist unverzüglich die
Wettkampfleitung bzw. das zuständige Personal zu informieren.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Person aus Sicherheitsgründen vom weiteren Wettkampf
auszuschließen, wenn eine Teilnahme aufgrund des Gesundheitszustands nicht vertretbar
erscheint.
- Erste Hilfe und medizinische Versorgung
Im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung werden im Rahmen der Möglichkeiten Erste-Hilfe-
Maßnahmen eingeleitet und erforderlichenfalls medizinische Hilfe bzw. der Rettungsdienst
verständigt.
Weitergehende medizinische Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen medizinischen
Fachkräfte getroffen.
- Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Die gesetzliche Vertretung bestätigt mit der Anmeldung, dass sie die Teilnahmebedingungen zur
Kenntnis genommen hat und mit der Teilnahme einverstanden ist.
Soweit für die Veranstaltung eine besondere Aufsicht oder Begleitung Minderjähriger erforderlich
ist, gelten zusätzlich die entsprechenden Vorgaben des Veranstalters.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften verarbeitet.
Die Daten werden insbesondere zur Durchführung der Anmeldung, Organisation und Abwicklung
des Wettkampfs, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden sowie – soweit erforderlich – zur
Durchführung der Wettkampfwertung verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung
des Veranstalters zu entnehmen.
- Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Soweit Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Veröffentlichung
verwendet werden sollen, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils erforderlichen datenschutz- und
persönlichkeitsrechtlichen Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung.
Für Minderjährige gelten die hierfür erforderlichen zusätzlichen Einwilligungs- und
Informationsanforderungen.
- Disqualifikation
Eine Disqualifikation kann insbesondere erfolgen bei:
- Verstößen gegen die Wettkampfregeln,
- Manipulation oder Täuschung,
- unsportlichem Verhalten,
- groben Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften,
- Verwendung nicht zugelassener Ausrüstung,
- falschen Angaben bei der Anmeldung.
Die Entscheidung über eine Disqualifikation trifft die Wettkampfleitung nach den für die
Veranstaltung geltenden Regeln.
- Hausordnung
Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gilt die Haus- bzw. Nutzungsordnung des
Veranstaltungsortes.
Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und zwingenden Sicherheits- oder
Hausordnungsbestimmungen des Veranstaltungsortes gehen die jeweils geltenden
Sicherheitsbestimmungen vor.
- Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Der Veranstalter kann Personen von der Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus
Sicherheitsgründen, aufgrund erheblicher Regelverstöße oder zur Aufrechterhaltung eines
ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs erforderlich ist.
Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht,
soweit der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist.
- Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher,
behördlicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Erfordernisse notwendig ist und die
Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem
wirtschaftlichen und organisatorischen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.