AGBs Lead Competition

Veranstalter und Veranstaltungsort: Kletterzentrum Extrem
Anschrift: Saarburgerstraße 25, 67071 Ludwigshafen
Kontakt: kontakt@kletterzentrum.de
Veranstaltungsdatum: 07.11.2026

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Kletterwettkampf
    07.11.2026.
    Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt die teilnehmende Person bzw. bei Minderjährigen
    deren gesetzliche Vertretung diese Teilnahmebedingungen an
  1. Teilnahmevoraussetzungen
    Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt
    sind.
    Die teilnehmende Person versichert mit der Anmeldung, dass sie körperlich in der Lage ist, an der
    Veranstaltung teilzunehmen und die für die jeweilige Alters- bzw. Leistungsklasse geltenden
    Voraussetzungen erfüllt.
    Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
    Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis der Teilnahmeberechtigung verlangen.
  1. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter vorgesehene Anmeldeverfahren.
    Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Bestätigung der
    Anmeldung durch den Veranstalter.
    Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, kann der Veranstalter Anmeldungen ablehnen
    oder eine Warteliste führen.
    Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße
    Angaben zu machen.
  1. Teilnahmegebühr
    Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro bei Voranmeldung und 20 Euro bei Nachmeldung am Wettkampftag.
    Die Zahlung erfolgt nach den bei der Anmeldung angegebenen Zahlungsbedingungen.
    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst die Teilnahmegebühr ausschließlich die in
    der Ausschreibung genannten Leistungen.
  1. Rücktritt und Nichtteilnahme
    Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis zum 30.10. 26 möglich.
    Bei einem Rücktritt gelten folgende Regelungen:
    Bis zum genannten Rücktrittstermin wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erstattet.
    Nach Ablauf des Rücktrittstermins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
    Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
    Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.
  1. Absage oder Änderung der Veranstaltung
    Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben
    oder in wesentlichen Punkten zu ändern. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei extremen
    Wetterbedingungen, technischen Problemen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken,
    höherer Gewalt oder sonstigen Umständen vorliegen, die eine sichere Durchführung der
    Veranstaltung verhindern.
    Bei einer Absage oder Verschiebung wird die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der
    Teilnahmegebühren den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
    Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen so früh wie möglich bekanntzugeben.
  1. Wettkampfregeln und Sicherheit
    Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der für die Veranstaltung geltenden Wettkampf-, Hallen-
    und Sicherheitsregeln.
    Den Anweisungen der Wettkampfleitung, der Routenbauerinnen und Routenbauer, des
    Hallenpersonals sowie der eingesetzten Helferinnen und Helfer ist Folge zu leisten.
    Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Wettkampfregeln kann die
    betreffende Person vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
    Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.
  1. Kletterausrüstung
    Die teilnehmende Person ist für die ordnungsgemäße und geeignete persönliche Kletterausrüstung
    selbst verantwortlich.
    Die Ausrüstung muss den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und sich in einem
    ordnungsgemäßen Zustand befinden.
    Der Veranstalter kann die Verwendung einzelner Ausrüstungsgegenstände untersagen, wenn diese
    nach seiner Einschätzung ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  1. Haftung
    Die Teilnahme an einem Kletterwettkampf erfolgt auf eigene Verantwortung.
    Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
    oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Für Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur, soweit
    eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den
    vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
    unberührt.
    Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
  1. Gesundheit und Verletzungen
    Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihren Gesundheitszustand und ihre
    körperliche Belastbarkeit realistisch einzuschätzen.
    Bei Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen während der Veranstaltung ist unverzüglich die
    Wettkampfleitung bzw. das zuständige Personal zu informieren.
    Der Veranstalter ist berechtigt, eine Person aus Sicherheitsgründen vom weiteren Wettkampf
    auszuschließen, wenn eine Teilnahme aufgrund des Gesundheitszustands nicht vertretbar
    erscheint.
  1. Erste Hilfe und medizinische Versorgung
    Im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung werden im Rahmen der Möglichkeiten Erste-Hilfe-
    Maßnahmen eingeleitet und erforderlichenfalls medizinische Hilfe bzw. der Rettungsdienst
    verständigt.
    Weitergehende medizinische Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen medizinischen
    Fachkräfte getroffen.
  1. Minderjährige
    Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
    Die gesetzliche Vertretung bestätigt mit der Anmeldung, dass sie die Teilnahmebedingungen zur
    Kenntnis genommen hat und mit der Teilnahme einverstanden ist.
    Soweit für die Veranstaltung eine besondere Aufsicht oder Begleitung Minderjähriger erforderlich
    ist, gelten zusätzlich die entsprechenden Vorgaben des Veranstalters.
  1. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
    Vorschriften verarbeitet.
    Die Daten werden insbesondere zur Durchführung der Anmeldung, Organisation und Abwicklung
    des Wettkampfs, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden sowie – soweit erforderlich – zur
    Durchführung der Wettkampfwertung verarbeitet.
    Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung
    des Veranstalters zu entnehmen.
  1. Foto- und Videoaufnahmen
    Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
    Soweit Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Veröffentlichung
    verwendet werden sollen, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils erforderlichen datenschutz- und
    persönlichkeitsrechtlichen Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung.
    Für Minderjährige gelten die hierfür erforderlichen zusätzlichen Einwilligungs- und
    Informationsanforderungen.
  1. Disqualifikation
    Eine Disqualifikation kann insbesondere erfolgen bei:
  • Verstößen gegen die Wettkampfregeln,
  • Manipulation oder Täuschung,
  • unsportlichem Verhalten,
  • groben Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften,
  • Verwendung nicht zugelassener Ausrüstung,
  • falschen Angaben bei der Anmeldung.
    Die Entscheidung über eine Disqualifikation trifft die Wettkampfleitung nach den für die
    Veranstaltung geltenden Regeln.
  1. Hausordnung
    Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gilt die Haus- bzw. Nutzungsordnung des
    Veranstaltungsortes.
    Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und zwingenden Sicherheits- oder
    Hausordnungsbestimmungen des Veranstaltungsortes gehen die jeweils geltenden
    Sicherheitsbestimmungen vor.
  1. Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
    Der Veranstalter kann Personen von der Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus
    Sicherheitsgründen, aufgrund erheblicher Regelverstöße oder zur Aufrechterhaltung eines
    ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs erforderlich ist.
    Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht,
    soweit der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist.
  1. Änderungen der Teilnahmebedingungen
    Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher,
    behördlicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Erfordernisse notwendig ist und die
    Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
    Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt
  1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
    oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem
    wirtschaftlichen und organisatorischen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
    nahekommt.